Waffenrecht, Befürwortungen
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
Grundlage für die Bescheinigung waffenrechtlicher Bedürfnisse ist die
Ordnung zur Bescheinigung waffenrechtlicher Bedürfnisse im BDMP e. V. (OBwrB).
Auf Weisung des Präsidiums kann die Bescheinigung nach § 14 Abs. 2 und 3 nur ausgestellt werden, wenn die SLG des Antragstellers der Bundesgeschäftsstelle für das laufende Jahr eine aktuelle Mitgliederliste übermittelt hat. Es empfiehlt sich, diese Liste zu Beginn des Jahres zu übermitteln. Unabhängig davon sind Zu- und Abgänge während des Jahres zeitnah mit dem Formular Änderung der SLG-Zugehörigkeit der Bundesgeschäftsstelle zu melden.
Gemäß Beschluss des Präsidiums vom 29.01.2011 müssen Erstantragsteller den Nachweis der Waffensachkunde erbringen, d. h. eine Kopie der entsprechenden Bescheinigung dem Antrag beifügen.
Die Bescheinigung gem. § 4 Abs. 4 Waffengesetz über das Fortbestehen des Bedürfnisses bitte im Bedarfsfall beim Landesverbandsleiter anfordern.
Für jede Waffe bitte einen separaten Antrag, das Beiblatt und die Angaben der SLG ausfüllen.
Bei Anträgen nach § 14 Abs. 4 entfallen die Angaben der SLG.
Um Rückfragen zu erleichtern, wird um Bekanntgabe einer Telefonnummer bzw. Emailadresse gebeten.
Bitte schicken Sie die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Anträge im Original sowie die erforderlichen Anlagen mit einem ausreichend frankierten Rückumschlag an:
Siamak Norusi
Postfach 11 32 10
20432 Hamburg